Die unberechtigte Mietminderung durch den Mieter kann für diesen sehr kostenträchtige Folgen haben. Jeder Mieter sollte vor der Ausübung derartiger Maßnahmen daher sorgfältig das Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen der Mietminderung prüfen.
Die Mieterhöhung durch den Vermieter kann das Mietverhältnis erheblich beeinträchtigen. Damit der Mieter vor unberechtigten und überraschenden Mieterhöhungen geschützt ist, muss der Vermieter strenge Vorgaben erfüllen.
Die staffelmäßige Mieterhöhung muss grundsätzlich die Erhöhung genau bezeichnen. Wird die Erhöhung nur prozentual festgelegt, kann dies zur Unwirksamkeit der Erhöhung führen. Dies gilt aber nicht immer.
Viele Gründe können den Teilnehmer einer Urlaubsreise dazu berechtigen, den Reisepreis zu mindern und diesen zumindest anteilig vom Reiseveranstalter zurückzuverlangen. Bei diesem Fall verlangte ein Reiseteilnehmer Schadensersatz vom Reiseveranstalter, weil eine Duschkabinentür zerborsten war.