Viele gewerbliche Mieter sind darauf angewiesen, dass sich in ihrem unmittelbaren Umfeld keine Konkurrenzunternehmen niederlassen. Wenn der Vermieter ausser dem Ladenlokal weitere Läden im Umfeld des Mieters vermietet, bietet es sich an, dass die Mietvertragsparteien eine Konkurrenzschutzklausel in den Mietvertrag aufnehmen.
In manchen Großstädten kommt es immer häufiger vor, dass Mieter ihre Wohnung zeitweise an Touristen vermieten, um sich so ein wenig Geld hinzuzuverdienen. Dies ist allerdings oftmals mit einer erheblichen Lärmbelästigung der Nachbarn verbunden. Dies wiederum kann diese Nachbarn zur Mietminderung berechtigen.
Wenn ein Mietshaus verkauft wird, ändert sich für die darin wohnenden Mieter zunächst einmal nichts. Damit der Eigentumswechsel allerdings reibunglos funktioniert und der Mieter den Mietzins nach dem Erwerb des Hauses an den neuen Eigentümer leistet, muss der Eigentumswechsel allen Mietern ordnungsgemäß angezeigt werden.
Landgericht Köln, 30.06.2011, Az.: 29 S 246/10 Das WEG-Recht (Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) befasst sich mit den Rechten und Pflichten von Mitgliedern einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern bzw. der Begründung von Wohnungseigentum innerhalb einer solchen Gemeinschaft. Typische Bereiche, die der Regelung durch das WEG unterliegen sind zum Beispiel: • Rechte und Pflichten… Weiterlesen