Bei der Vermietung von Mietobjekten an eingeschränkt solvente Mieter kann es dazu kommen, dass der Mietzins durch den Mieter immer wieder verspätet entrichtet wird. Vermieter, welche selbst ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen müssen und daher auf die pünktliche Mietzahlung angewiesen sind, können dadurch in Bedrängnis geraten und daher um eine Kündigung des Mietverhältnisses nicht herum kommen.
Die Rechte des Vermieters wurden in den letzten Jahren, gerade im Hinblick auf Mietnomaden und gewandelte Verhaltensweisen von Mietern, immer weiter gestärkt. Dies betrifft auch die Ankündigung von sogenannten Erhaltungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen an der Mietsache.
Neben dem Zahlungsantrag und dem Räumungsantrag kann ein missliebiger Mieter bei Vorliegen der Voraussetzungen auch auf Zahlung von zukünftiger Nutzungsentschädigung verklagt werden.
Der Erfolg einer Gerichtsverhandlung hängt auch maßgeblich davon ab, welcher Partei die Darlegungs- und Beweislast für eine entscheidungserhebliche Tatsache obliegt und ob der Partei der Nachweis gelingt. Dies gilt auch für Streitigkeiten hinsichtlich von Betriebskostenabrechnungen.