Hat der Mieter wegen einer Depression seine Mietzahlungen vernachlässigt, kann dies dazu führen, dass eine Kündigung des Mietverhältnisses unwirksam ist.
Nach der Rechtssprechung des BGH muss die Mietfläche mehr als 10% kleiner sein als im Mietvertrag vereinbart. Erst dann kann ein Minderungsanspruch des Mieters bestehen.
Der Mietvertrag bindet den Vermieter dahingehend, dass dieser dem Mieter die ordnungsgemäßen Mieträume zur Verfügung zu stellen hat, kann er dies nicht, braucht der Mieter auch nicht zu zahlen.