Aufgrund der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten von Arbeitsverhältnissen sieht das deutsche Arbeitsrecht verschiedene Sonderkündigungsschutzgesetze vor, welche Arbeitnehmer in bestimmten Situationen vor einer Kündigung schützen sollen.
Die Abmahnung des Arbeitnehmers drückt die Missbilligung der abmahnenden Partei (Arbeitgeber) zu einem von ihr detailliert beschriebenen Fehlverhalten der anderen Partei (Arbeitnehmer) aus. In einigen Fällen soll die Abmahnung nur zur Disziplinierung des Arbeitnehmers führen, in anderen Fällen bereits der Vorbereitung der Kündigung dienen.
Das Arbeitszeugnis ist für den Arbeitnehmer die Visitenkarte für den nächsten Job. Bei der Überprüfung von Arbeitszeugnissen sollte der Arbeitnehmer auf bestimmte Formulierungen achten, mit denen der ehemalige Chef den nachfolgenden Arbeitgeber zwischen den Zeilen auf bestimmte Eigenschaften des Arbeitnehmers hinweisen möchte.
Als verhaltensbedingte Kündigung wird eine Kündigung bezeichnet, die der Arbeitgeber auf ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers stützt (§ 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG). Insbesondere bei Beleidigungen durch den Arbeitnehmer wird oftmals vorschnell eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen.