Das einfache Heiratsverfahren in Dänemark führt dazu, dass viele Ausländer versuchen, während eines Besuchsaufenthaltes in Deutschland dort zu heiraten. Ob sie dann in Deutschland bleiben dürfen ist unsicher.
Gemäß § 96 Abs. 1 AufenthG wird bestraft, wer Hilfe zum illegalen Aufenthalt im Sinne des § 96 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG leistet und entweder einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt (Nr. 1 ) oder wiederholt oder zu Gunsten mehrerer Ausländer handelt (Nr. 2) . Mit dieser Vorschrift wird die Teilnahmehandlung (Hilfeleisten) zur Täterhandlung verselbständigt
Die Unionsbürgerrichtlinie und die Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit stehen einer nationalen Regelung nicht entgegen, die Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten vom Bezug bestimmter „besonderer beitragsunabhängiger Geldleistungen“ ausschließen.
Grundsätzlich sollen Kinder einen schuldenfreien Start ins Leben haben. Dafür gibt es spezielle Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Fraglich ist, ob dennoch die Kosten der Abschiebung Minderjähriger verlangt werden können.