Einen Anspruch auf Sozialleistungen können Menschen aus bestimmten Gründen haben. Zunächst muss allerdings erst einmal überhaupt die grundsätzliche Möglichkeit bestehen, eine Sozialleistung zu beziehen. Dies kann bei Ausländern problematisch sein.
Ausländische Bewerber für den Ehegattennachzug zu Deutschen müssen ihren dahingehenden Antrag bei der zuständigen Botschaft in ihrem Heimatland stellen. Eine der streitträchtigsten Voraussetzungen für den Ehegattennachzug ist das Erfordernis ausreichender Deutschkenntnisse.
Asylgründe sind in Deutschland zum Beispiel gegeben, wenn eine Person in ihrem Heimatland wegen ihrer Rasse, ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität verfolgt wird. Allerdings kann auch ein schwerer Eingriff in die öffentliche Glaubensbetätigung ein Asylgrund sein.
Einem Ausländer, der Mitglied einer terroristischen Vereinigung ist oder eine solche unterstützt, kann die Erteilung eines Aufenthaltstitels versagt werden.