Die Vollstreckung von ausländischen Urteilen in Deutschland kann sehr komplex sein. Im deutschen Vollstreckungsrecht ist ein Titel nur dann bestimmt genug und zur Zwangsvollstreckung geeignet, wenn er den Anspruch des Gläubigers ausweist und Inhalt und Umfang der Leistungspflicht bezeichnet. Dies ist in anderen europäischen Rechtsordnungen oftmals nicht der Fall.
Die Kündigung im Wohnraummietrecht und im Gewerberaummietrecht kann nicht nur aufgrund materieller Gründe, sondern auch wegen formeller Fehler des Kündigenden angegriffen werden. Die kündigende Partei hat somit darauf zu achten, dass sämtliche Kündigungserfordernisse penibel eingehalten werden.
Wenn Mietparteien vereinbart haben, dass der Mieter anstelle der Zahlung eines Mietzinses für den Vermieter bzw. für das Miethaus Dienstleistungen erbringen soll (Hausmeisterleistungen) stellt sich die Frage, ob der Vermieter nachfolgend überhaupt Mieterhöhungen durchsetzen kann.
Die Ausgestaltung und Formulierung einer Konkurrenzsschutzklausel hat direkten Einfluss darauf, welche Art von Konkurrenz der Mieter in seiner näheren Umgebung dulden muss und ob er bei einem Verstoß den Mietvertrag außerordentlich kündigen kann.