Der Millionen-Pass: Was die deutsche Staatsangehörigkeit wirklich wert ist

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie eine konkrete Frage zu Ihrem Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit haben, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, der auf Staatsangehörigkeitsrecht spezialisiert ist.

690.000 Euro für einen EU-Pass — und trotzdem rechtswidrig

Bis April 2025 konnte man auf Malta die Staatsangehörigkeit kaufen. Nicht im übertragenen Sinne, sondern ganz konkret: Wer mindestens 600.000 Euro an den maltesischen Staat zahlte, eine Immobilie im Wert von mindestens 700.000 Euro erwarb oder für mindestens 16.000 Euro pro Jahr mietete und zusätzlich 10.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation spendete, konnte nach einer Wartezeit von zwölf bis 36 Monaten maltesischer Staatsangehöriger werden — und damit automatisch Unionsbürger.

Das Programm war eines der teuersten der Welt. Je nach gewählter Route lag die Mindestinvestition zwischen rund 630.000 Euro und über 1,4 Millionen Euro. Und trotzdem gab es genug Interessenten. Warum? Weil der maltesische Pass den Zugang zur Europäischen Union bedeutete: das Recht, in 27 Mitgliedstaaten zu leben, zu arbeiten und zu studieren. Visafreies Reisen in 185 Länder. Konsularischen Schutz weltweit. Absicherung gegen Abschiebung. Und die Möglichkeit, diesen Status an die eigenen Kinder weiterzugeben.

Am 29. April 2025 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) dieses Modell für rechtswidrig. In der Rechtssache C-181/23 (Kommission gegen Malta) urteilte die Große Kammer, dass die Vergabe der Staatsangehörigkeit gegen vorher festgelegte Zahlungen eine „Kommerzialisierung” der Unionsbürgerschaft darstelle — unvereinbar mit Art. 20 AEUV und dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit nach Art. 4 Abs. 3 EUV. Malta musste das Programm einstellen.

Aber das Urteil hat eine Frage offengelassen: Wenn man die Unionsbürgerschaft nicht kaufen kann — was ist sie dann wert?

Kein Kaufpreis, aber ein ökonomischer Wert

Die Antwort des EuGH ist klar: Die Unionsbürgerschaft ist kein Handelsgut. Sie setzt eine „besondere Beziehung der Solidarität und der guten Treue” zwischen einem Mitgliedstaat und seinen Staatsangehörigen voraus. Das ist der rechtliche Rahmen. Aber ökonomisch betrachtet hat die Staatsangehörigkeit — und insbesondere die deutsche — einen messbaren Wert. Und der liegt deutlich höher, als die meisten vermuten.

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht einfach ein Reisedokument. Sie ist ein Bündel von Rechten, von denen jedes einzelne einen konkreten wirtschaftlichen Unterschied macht.

Die fünf Bausteine des wirtschaftlichen Werts

1. Uneingeschränkter Zugang zum EU-Arbeitsmarkt

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann in allen 27 EU-Mitgliedstaaten arbeiten — ohne Arbeitserlaubnis, ohne Aufenthaltsbeschränkung, ohne Arbeitgeberbindung. Das ist kein abstraktes Recht. Es bedeutet: Sie können in Amsterdam eine Stelle annehmen, sich in Wien selbstständig machen oder ein Start-up in Lissabon gründen, ohne dass eine Behörde dem zustimmen muss.

Was das konkret verändert, zeigen die Zahlen. Eurostat-Daten für 2024 zeigen: Die Arbeitslosenquote von Nicht-EU-Bürgern in Europa lag bei 12,3 Prozent — fast zweieinhalb Mal so hoch wie die von Staatsangehörigen eines EU-Landes mit 5,1 Prozent. Der Unterschied erklärt sich nicht allein durch Qualifikation. Er hat mit Zugangsbarrieren zu tun: Aufenthaltstitel, die an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden sind. Genehmigungsverfahren, die Monate dauern. Und Arbeitgeber, die bei unsicherem Aufenthaltsstatus nicht einstellen.

2. Das Gehaltsplus der Einbürgerung

Verschiedene Studien — unter anderem vom Migration Policy Institute, der OECD und der niederländischen Statistikbehörde — haben den sogenannten „Citizenship Premium” untersucht: den Einkommensunterschied, der nach einer Einbürgerung entsteht. Die Ergebnisse variieren je nach Land und Methodik, aber die Richtung ist eindeutig.

In den USA liegt die Gehaltssteigerung bei mindestens 5 Prozent unmittelbar nach der Einbürgerung — mit einer Steigerung auf über 10 Prozent innerhalb von zehn Jahren. In Deutschland beziffert eine Studie des Center for American Progress den Gehaltsbonus auf rund 15 Prozent. Das Bruttomedianeinkommen in Deutschland lag 2025 bei rund 54.000 Euro jährlich. Ein 15-prozentiger Einkommensvorteil über eine 30-jährige Erwerbstätigkeit ergibt rechnerisch einen zusätzlichen Lebensverdienst von rund 243.000 Euro — allein aus dem Citizenship Premium, ohne Berücksichtigung des EU-weiten Arbeitsmarktzugangs.

3. Reisefreiheit und Mobilität

Der deutsche Reisepass lag im Henley Passport Index 2026 auf Platz vier weltweit: 185 Länder ohne Visum oder mit Visum bei Einreise. Zum Vergleich: Der irakische Pass liegt auf Platz 104 mit 29 Destinationen. Der syrische auf dem letzten Platz mit 26. Für Menschen, die beruflich oder familiär auf internationale Mobilität angewiesen sind, ist der Unterschied nicht kosmetisch. Er bestimmt, welche Geschäftstreffen möglich sind, welche Konferenzen besucht werden können, welche Familienbesuche ohne monatelange Vorlaufzeit stattfinden.

4. Schutz vor Abschiebung und Aufenthaltssicherheit

Deutsche Staatsangehörige können nicht abgeschoben werden. Art. 16 Abs. 1 des Grundgesetzes verbietet die Ausbürgerung, Art. 16 Abs. 2 GG schützt vor Auslieferung, mit eng begrenzten Ausnahmen. Für Personen mit einem befristeten Aufenthaltstitel ist die Situation fundamental anders: Eine Verurteilung, der Verlust des Arbeitsplatzes oder eine Änderung der Einreisepolitik kann den Aufenthalt beenden. Die Staatsangehörigkeit schließt dieses Risiko dauerhaft aus.

5. Weitergabe an die nächste Generation

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann an Kinder weitergegeben werden — unabhängig vom Geburtsort. Ein Kind, das in Kapstadt, Buenos Aires oder Tel Aviv geboren wird, ist deutsche Staatsangehörige bzw. deutscher Staatsangehöriger, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Das multipliziert den Wert: Nicht nur Sie selbst profitieren, sondern Ihre Kinder und potenziell deren Kinder.

Was das in der Summe bedeutet

Die folgende Tabelle vergleicht die Rechtsstellung eines deutschen Staatsangehörigen mit der eines Inhabers einer Aufenthaltserlaubnis und einer Person ohne EU-Status:

Kriterium Deutsche Staatsangehörigkeit Aufenthaltserlaubnis (befristet) Kein EU-Status
Arbeitsmarkt EU-weit Uneingeschränkt, 27 Staaten Nur im ausstellenden Staat, oft arbeitgeberbezogen Kein Zugang
Abschiebeschutz Absolut (Art. 16 GG) Kein absoluter Schutz; Aufenthalt kann enden Kein Aufenthaltsrecht
Reisefreiheit 185 Länder visafrei (2026) Nur mit gültigem Titel; außerhalb Schengen stark eingeschränkt Stark eingeschränkt
Wahlrecht Bundestag, Landtag, Kommunal, EU-Parlament Kein Wahlrecht Kein Wahlrecht
Sozialleistungen Voller Zugang nach SGB Teilweise, an Aufenthaltszweck gebunden Kein Anspruch
Weitergabe an Kinder Automatisch bei Geburt (§ 4 StAG) Nein Nein
Studium im EU-Ausland Zu Inlandsbedingungen Unter Umständen als Drittstaatsangehöriger Internationale Gebühren
Konsularischer Schutz Durch jeden EU-Mitgliedstaat Nur durch den Heimatstaat Nur durch den Heimatstaat

Jede einzelne Zeile dieser Tabelle hat einen wirtschaftlichen Wert. Zusammengenommen ergibt sich ein Lebenszeitvorteil, der — je nach individueller Situation — weit über 500.000 Euro liegen kann. Für Menschen, die ohne die Staatsangehörigkeit keinen legalen Arbeitsmarktzugang in der EU hätten, erreicht der Wert leicht eine siebenstellige Summe.

Und der amtliche Preis? Die Einbürgerungsgebühr in Deutschland beträgt nach § 38 StAG genau 255 Euro.

Der besondere Fall: Wiedergutmachung und Wiederherstellung

Die Frage nach dem Wert der deutschen Staatsangehörigkeit hat eine besondere Dimension, wenn sie im Zusammenhang mit den Wiedergutmachungsregelungen des Grundgesetzes und des Staatsangehörigkeitsgesetzes gestellt wird.

Art. 116 Abs. 2 des Grundgesetzes gewährt einen Rechtsanspruch auf Wiedereinbürgerung für Personen, denen die deutsche Staatsangehörigkeit zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen wurde — sowie für deren Nachkommen. Dieses Recht besteht ohne Aufenthaltspflicht in Deutschland, ohne Sprachnachweis und ohne Einbürgerungstest. Es ist ein Verfassungsrecht, kein Ermessen.

Daneben eröffnet § 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) seit August 2021 eine Einbürgerungsmöglichkeit für Nachkommen von NS-Verfolgten, die bisher nicht unter Art. 116 Abs. 2 GG fielen — etwa weil die Verfolgung nicht zu einem formalen Entzug der Staatsangehörigkeit führte, sondern zu einer Flucht vor der Einbürgerung oder zu einer erzwungenen Auswanderung vor Erlangung der Staatsangehörigkeit.

Ergänzend schafft § 5 StAG eine befristete Einbürgerungsmöglichkeit für bestimmte Personengruppen, die durch historische Diskriminierungen im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht benachteiligt wurden — etwa Kinder deutscher Mütter, die vor 1975 geboren wurden und die Staatsangehörigkeit nicht erwerben konnten, weil das damalige Recht nur die väterliche Abstammungslinie anerkannte. Diese Regelung ist bis zum 19. August 2031 befristet.

Für diese Antragsteller geht es nicht um einen wirtschaftlichen Vorteil. Es geht um die Wiederherstellung eines Status, der durch staatliches Unrecht genommen wurde. Dass dieser Status auch einen messbaren ökonomischen Wert hat, macht den Anspruch nicht kommerziell — er macht ihn greifbarer.

Das maltesische Paradox

Der Vergleich mit Malta ist nicht zynisch. Er ist aufschlussreich. Maltas Programm setzte auf eine einfache Gleichung: Geld gegen Pass. Der EuGH hat entschieden, dass diese Gleichung mit dem Wesen der Unionsbürgerschaft unvereinbar ist. Die Unionsbürgerschaft setzt eine echte Verbindung voraus — Aufenthalt, Sprache, Zugehörigkeit.

Aber die Tatsache, dass wohlhabende Investoren bereit waren, bis zu 1,4 Millionen Euro für einen maltesischen Pass zu zahlen, sagt etwas über den Wert aus, den der Markt der EU-Zugehörigkeit beimisst. Und der deutsche Pass — einer der stärksten innerhalb der EU — dürfte in dieser Logik mindestens gleichwertig sein.

Nur dass er eben kein Kaufgegenstand ist. Sondern ein Rechtsstatus. Und wer einen Anspruch darauf hat — sei es durch Einbürgerung, durch Abstammung oder durch die Wiedergutmachungsregelungen — sollte diesen Anspruch kennen und ernst nehmen.

Was Sie jetzt tun können

Wenn Sie vermuten, dass Sie einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit haben — sei es über Art. 116 Abs. 2 GG, § 15 StAG, § 5 StAG oder einen anderen Weg — lohnt sich eine frühzeitige Prüfung. Gerade bei den befristeten Regelungen wie § 5 StAG zählt jedes Jahr.

FAQ zur deutschen Staatsangehörigkeit

Kann man die deutsche Staatsangehörigkeit kaufen?

Nein. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist kein Handelsgut. Sie kann nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen erworben werden, etwa durch Geburt, Abstammung, Einbürgerung oder besondere Wiedergutmachungsregelungen.

Warum hat die deutsche Staatsangehörigkeit einen wirtschaftlichen Wert?

Die deutsche Staatsangehörigkeit eröffnet unter anderem den freien Zugang zum EU-Arbeitsmarkt, umfassende Reisefreiheit, Aufenthaltssicherheit, konsularischen Schutz und die Möglichkeit, die Staatsangehörigkeit an Kinder weiterzugeben.

Welche Rechte sind mit der deutschen Staatsangehörigkeit verbunden?

Deutsche Staatsangehörige können in Deutschland und der Europäischen Union leben, arbeiten und studieren. Außerdem genießen sie Schutz vor Abschiebung, politische Mitwirkungsrechte und konsularischen Schutz.

Können Nachkommen deutscher Staatsangehöriger einen Anspruch haben?

Ja. Je nach Familiengeschichte kann ein Anspruch durch Abstammung, Art. 116 Abs. 2 GG, § 15 StAG, § 5 StAG oder andere staatsangehörigkeitsrechtliche Wege in Betracht kommen.

Warum sind Art. 116 Abs. 2 GG, § 15 StAG und § 5 StAG besonders wichtig?

Diese Regelungen betreffen Fälle, in denen deutsche Staatsangehörigkeit durch historisches Unrecht, NS-Verfolgung oder frühere geschlechterdiskriminierende Vorschriften verloren ging oder nicht erworben werden konnte.

Ist § 5 StAG dauerhaft möglich?

Nein. Der Erklärungserwerb nach § 5 StAG ist befristet und läuft nach aktueller Rechtslage bis zum 19. August 2031.

Bild von Helmer Tieben

Helmer Tieben

Ich bin Helmer Tieben, LL.M. (International Tax), Rechtsanwalt und seit 2005 bei der Rechtsanwaltskammer Köln zugelassen. Ich bin auf Mietrecht, Arbeitsrecht, Migrationsrecht und Digitalrecht spezialisiert und betreue sowohl lokale als auch internationale Mandanten. Mit einem Masterabschluss der University of Melbourne und langjähriger Erfahrung in führenden Kanzleien biete ich klare und effektive Rechtslösungen. Sie können mich auch über
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